Die "Tierhilfe Ibiza - Ayuda a los animales de Ibiza e.V." mit dem angeschlossenen Gnadenhof für Tiere, ist ein in Deutschland eingetragener Verein mit anerkannter Gemeinnützigkeit und ist besonders förderungswürdig. Der Verein hilft nicht nur ausschliesslich Tieren in und aus Ibiza. Wir helfen überall dort, wo Tiere unsere Hilfe dringend benötigen!

Letzte Chance für verwaiste Tiere aus dem In- und Ausland

Die Auffangstation und der Gnadenhof "Korweiler - Mühle". Die Auffangstation dient verwaisten Tieren vorrübergehend als sicheres Heim, bis sie ein endgültiges zu Hause gefunden haben. Leider haben nicht alle Tiere das Glück, eine eigene Familie zu finden. Dies bedeutet: "Betreuung auf Lebenszeit." Manche Hunde, Katzen oder Pferde verbringen ihre letzten Jahre bei uns auf dem Gnadenhof "Korweiler - Mühle". Dies trifft vor allem ältere, kranke und manchmal auch verhaltensauffällige Tiere. Tiere eben, die "nicht problemlos" sind, mehr Zeit und Zuwendung als andere benötigen und die sich nicht als "Idealtier" präsentieren können.

Unser Hauptaugenmerk gilt daher dem Gnadenhof! Mittlerweile ist aus dem kleinen Gnadenhof eine "Seniorenresidenz für Tiere"entstanden. Die Nachfrage nach freien Plätzen ist gross. Selbst Tierheime kommen immer wieder auf uns zu, da diese oft nicht in der Lage sind, alte und behinderte Tiere artgerecht zu halten und zu versorgen. Damit auch diese Tiere weiterhin sorglos leben können und die "Seniorenresidenz für Tiere" seine ehemaligen Ideale und Ziele weiter verfolgen kann, sind wir dringend auch auf Ihre finanzielle Hilfe angewiesen!




Freitag, 4. Januar 2013

Wenn eine Einschläferung eures Tieres unvermeidbar ist: 
Falls ihr euch von eurem Tier trennen müsst und den letzten Weg mit ihm gehen müsst, bitte sagt SEHR deutlich, dass ihr KEIN T61 duldet. Lasst euch auf keine Diskussionen ein und verlasst den Raum erst wenn das Tier nicht mehr atmet nach der 2.Spritze- niemals vorher!!!!!!!!!!!!!! Es ist wieder in Mode gekommen, dass einige Tierärzte dieses benutzen, da es günstiger ist als andere Mittel Dieses Mittel lähmt den Hund und er erstickt bei vollem Bewusstsein, dieser Todeskampf kann gut 1 Stunde mit lautem Schreien und gegen die Wand laufen bedeuten. Die Tierbesitzer werden verarscht nach Strich und Faden. Tierschützer, die gegen dieses Mittel Alarm schlagen, werden zum Schweigen vor Gericht verurteilt. Es ist eine Sauerei, was da passiert. Ich denke, kein Tierbesitzer möchte, dass sein Tier sich zu Tode quält, denn es heißt ja Einschläfern und nicht ermorden! Mir kommt die Galle hoch vor Wut, wenn ich nur daran denke. Ein Tierarzt war mal richtig sauer, dass ich Bescheid wusste und empört, dass er so ein teures Mittel nehmen musste. Ich möchte betonen, dass nicht alle Tierärzte dieses Mittel benutzen, sondern nur einige. Bitte passt darauf auf, dass seid ihr eurem Tier schuldig...


Kennst du T61?

Nein? Kennen Sie nicht?

Dann achten Sie bitte zukünftig auf diese Bezeichnung, sollten Sie ein Tier zum Einschläfern zur Hand haben. Lassen Sie sich am besten das Fläschchen zeigen, mit dem Ihr Tierarzt Ihr Tier ins Jenseits befördern will. Wenn er nur dieses T61-Fläschchen benutzt, ohne 10 Min. vorher zusätzlich ein Narkosemittel zu injizieren, welches nämlich nicht so günstig ist, wird er Ihr Tier zu Tode foltern, auch wenn er das nicht wahrhaben, oder Ihnen das Gegenteil weißmachen will.

Euthanasie-Präparat T61: Ein Atemhemmer, an dem die Tiere einen relativ schnellen, aber alles andere als schmerzlosen Erstickungstod sterben. Es ist billiger als echtes Narkosemittel und wird deshalb von vielen Tierärzten gern benutzt, besonders bei großen Tieren und auch in Zoos, weil dort eh keiner zuschaut, der Mitleid haben könnte. Es gibt Alternativen wie Eutha77, aber wozu mehr Geld ausgeben, wenn das Tier eh weggeworfen werden soll.


Qualvolle Einschläferung – kein Einzelfall!

Erstinjektion in die Brusthöhle (Lunge/Herz) ist purer Sadismus – T61 ist ein Folterpräparat



Die Hölle auf Erden erleben die Haustiere, wenn sie an einen Tierarzt geraten, der es nicht gut mit ihnen meint und dem der Profit - indem er die Giftspritze ohne vorangehender Narkose in den Brustraum, die Vene oder in den Muskel setzt - über die Qualen der Tiere geht. Wir wollen diese Tierärzte ausfindig machen, wozu wir Ihre Mithilfe brauchen!

Wurde einem Ihrer Tiere zur sog. „Einschläferung“ eine Spritze in die Brusthöhle ohne vorherige Narkose gesetzt und ist es daraufhin regungslos scheinbar „entschlafen“? Oder hatte es während des „Entschlafens“ vor Schmerzen geweint oder hatte es Krämpfe? Dann melden Sie sich bei uns!

Tiere leiden stumm und sind sehr tapfer. Sie ertragen die Schmerzen ohne zu klagen im Gegensatz zum Menschen, außer man fügt ihnen die qualvollsten Schmerzen zu, so dass diese unerträglich werden, wie bei der Tötung ohne Anaesthesie. Bei der Tötung mit T61 allerdings werden Sie von den Todeskrämpfen nichts bemerken – die Qualen werden nicht offensichtlich, die Ihr Tier erleidet, wenn der TA mit T61 oder einem Narkotikum gleich mitten ins Herz oder die Lunge getroffen hat (Muskel- und Atemlähmung)! Falls der Tierarzt jedoch daneben trifft wird der Todeskampf offensichtlich und die Tiere bäumen sich vor Qualen auf. Katzen geben schrille Töne und Hunde ein lautes Jaulen von sich, worauf Muskelzuckungen auftreten bis das Lähmungsstadium erreicht ist und die Tiere steif werden, sehr oft tritt die Zunge auch während der Erstickung heraus, das nicht immer zutrifft.

Unsere Katze musste die „Hölle auf Erden“ während des Sterbens erleiden und ich konnte dabei nur zusehen, wie sie vor Schmerzen geweint hat und durch Muskel- und Atemlähmung qualvoll ersticken musste, nachdem dieser gewissen- und gefühllose TA einfach eine Spritze in die Brusthöhle setzte, die nach dem TSchG eigentlich verboten wäre, da der Einstich und die Verabreichung von Gift- oder auch Narkose- und Barbituratinjektionen qualvolle Schmerzen, Krämpfe, ein starkes Brennen im Brustraum und eine Erstickung verursacht, wenn die Tiere vorher nicht durch eine Narkoseinjektion intravenös (durch die Vene), intramuskulär in den Hinterbeinmuskel, intraperitoneal (in die Bauchhöhle) oder subcutan (unter die Haut) in einen tiefen Schlaf gelegt werden. Nach der Narkoseinjektion sollte unbedingt eine Wartezeit von 15 Minuten eingehalten werden, bevor die Tiere mit dem Folterpräparat T61 getötet werden.

Je nachdem, zu welchem Mittel er greift und ob er eine qualvolle Lungen- oder Herzinjektion vornimmt, T61 in die Vene oder den Muskel injiziert, kann es für den Tierbesitzer sehr friedlich aussehen, wenn er z.B. gleich das Herz oder die Lunge trifft, obwohl das Tier bei Bewusstsein Todesqualen erleidet.

Stellen Sie sich die Wirkungsweise von T61 ohne vorangehender Narkose einmal vor:

Nach der Injektion auf direktem Weg in die Lunge oder das Herz (wenn der TA sofort trifft, das ein selteneres Ereignis ist im Gegensatz wenn die Tiere anschließend noch ihren Schmerz durch Schreien zum Ausdruck bringen können) ist die Atmung blockiert und ein langsames qualvolles Ersticken durch Atemnot beginnt, das viele Minuten und öfters 15 Minuten und noch länger andauern kann. T61 sowie auch Barbiturate wenn diese in den Brustraum, in das Herz oder in die Lunge injiziert werden entfalten ihre Wirkung durch ein qualvolles extrem starkes Brennen und verursachen massivste Krämpfe. Die Tiere können nach Wirkungseintritt ihre Qualen nicht mehr hinausschreien und niemand sieht es ihnen an, wie sie Höllenqualen erleiden, weil Sie komplett gelähmt sind. Wie Sie sich in Ihrem Todeskampf winden sieht man ihnen nicht an und es sieht alles so friedlich aus, wie es bei einer Überdosierung eines Narkosemittels tatsächlich der Fall ist. Aber es ist kein Einschlafen, sondern es ist ein langsames und erbarmungsloses Krepieren, aber dafür schön günstig.

Normalerweise ermöglichen Tierärzte den Tieren einen „sanften“ Tod in ihren Praxen und injizieren ein Präparat (Barbiturat/Narkose) in die Vene, den Muskel, in die Bauchhöhle oder unter die Haut, worauf die Tiere entschlafen und würdevoll ihren Lebensabschnitt nach mehr oder weniger schlimmen Leidenszeiten ihrer Krankheit beenden dürfen.

Scheinbar gibt es für unsere Haustiere aber noch immer in einigen Tierarztpraxen - wie z.B. auch in München - diese „Hölle auf Erden“.

Dürfen wir so etwas zulassen, dass Tiere anstatt eingeschläfert, qualvollst zu Tode gemartert werden, wie meine Katze, die qualvoll durch eine Brustinjektion langsam zu Tode kam? Wir sagen nein, unsere Tiere haben das nicht verdient, dass sie unsere Welt in einem jämmerlichen Krepieren unter Todeskrämpfen und Erstickungsqualen verlassen müssen - deswegen haben wir diesen Tierärzten den Kampf angesagt.

Helfen Sie uns dabei und lassen Sie die Tiere nicht im Stich. Melden Sie sich und schildern Sie uns Ihr schreckliches Erlebnis. Leider kostet unser Kampf auch Geld, bitte unterstützen Sie diesen deswegen bitte auch finanziell, damit wir ihn für unsere geliebten Tiere erfolg- und siegreich zu Ende führen können, da unser Urteil dann für die gesamte BRD verbindlich wird und sich alle Ärzte (auch die in der Forschung, die die Ärmsten aller Armen in den Laboratorien für unsere tiertauglichen und deswegen gefährlichen Medikamente quälen, falls sie noch etwas am Leben sind) strafbar machen, die meinen, sie könnten die Tiere auf die billige Weise zu Tode foltern!

Ich hoffe, dass die schrecklichen Todesqualen meiner Katze Diane den anderen Tieren zu einem schmerzlosen Tod verhelfen können, aber wahrscheinlich nur dann, wenn auch Sie wie ich denken und sich melden und wenn das Gericht Gerechtigkeit walten lässt. Weshalb alle Tiere, denen so ein grausamer Tod noch bevorsteht, auf Sie und mich angewiesen sind. Wenn Sie also Betroffene® sind und ihr Tier so grausam durch die Hölle gehen musste, denken Sie bitte nicht egoistisch, dass es für Ihr Tier nun zu spät ist. Alle Tiere fühlen den Schmerz gleich und kein Tier darf so schreckliche Todesqualen erleiden. Denken Sie auch daran, dass Tiere den Schmerz nicht weniger fühlen als wir!

Quelle http://www.qualvolle-einschlaeferung.de/


Alternative: Ein tierschutzgerechtes Euthanasiepräprate ist z.B. Eutha 77 mit dem Wirkstoff Pentobarbital, das von der obersten Bundesbehörde für Tierarzneimittel zugelassen ist.





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